Unsere erfahrenen Betriebshelfer und Betriebshelferinnen sowie Dorfhelferinnen leisten vorübergehende Hilfe im Notfall z. B. bei Krankheit (auch während stationärem Aufenthalt und Reha), Unfall, Tod, Erschöpfungszuständen oder Entbindung.
Die Tätigkeiten richten sich nach dem Bedarf, der die Weiterführung und Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Haushalts gewährleistet, sowie nach den Richtlinien für Betriebshilfe.
Der Umfang richtet sich nach der genehmigten Leistung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVFLG
oder ggf. der Berufsgenossenschaft BG.
Bitte stellen Sie unbedingt vor Einsatzbeginn Ihren Antrag auf Betriebshilfe .
Wichtige Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Merkblatt „Hinweise zum Antrag"
Sie können uns gerne Ihren ausgefüllten und unterzeichneten Antrag (ggf. gemeinsam mit Ihrer vom behandelnden Arzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung)
per Fax an 07351-18826-30 oder per E-Mail an
zukommen lassen.Wir leiten den Antrag dann für Sie weiter und kümmern uns um Ihr Anliegen.