Wenn Sie oder Ihre Angehörigen den Haushalt selbst nicht mehr führen können oder bei der Bewältigung Ihres Haushalts Hilfe benötigen, klären Sie vorab mit der Pflegeberatung ihrer Krankenkasse, ob ein Anspruch auf hauswirtschaftliche Unterstützung besteht und in welchem Umfang dieser gewährt wird.
Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie bei Hilfsbedürftigkeit, z. B. im Alter mit haushaltsnahen Dienstleistungen und planen den Einsatz in Absprache mit Ihnen.
Wir erfüllen im Landkreis Biberach die Voraussetzungen nach Landesrecht, den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abzurechnen.
Wenn Sie unabhängige Beratung zu Leistungen benötigen, wenden Sie sich gerne an den für Sie zuständigen Pflegestützpunkt des Landkreises.