Bitte denken Sie bereits jetzt an die Erstellung der Düngebedarfsaufzeichnungen für die kommende Anbausaison sowie die Aufzeichnungen Ihrer Düngemaßnahmen:
Ab 2023 sind die meisten Betriebe zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet:
- mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche
- mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb
Die Düngeverordnung 2020 greift nun zum ersten Jahr komplett. Bald sind die Düngebedarfsermittlungen gemacht und die ersten Gaben an organischem und mineralischem Dünger auf die Äcker ausgebracht.
MeinAcker ist eine unabhängige App für das Smartphone sowie den PC, die auch ohne Internetverbindung genutzt werden kann. Mit der App können Sie einfach und effizient direkt schlagbezogen Ihre Arbeitsmaßnahmen (Einsatz von Dünge- bzw. Pflanzenschutzmittel) dokumentieren.
Gerne bieten wir Ihnen an Ihre Ackerschlagkartei einzurichten und zu verwalten. Auch bei der Bilanzierung der Düngemaßnahmen unterstützen wir Sie gerne.
Rufen Sie einfach an oder schreiben uns eine Mail, wir stehen für Ihre Fragen zur Verfügung.