Maschinenring Biberach Ehingen

Multicopter - Maiszünsler Bekämpfung

Multicopter - Maiszünsler Bekämpfung

Biologische Maiszünsler-Bekämpfung

Die biologische Bekämpfung des Maiszünslers (Ostrinia nubilalis) durch die Schlupfwespe Trichogramma brassicae ist eine effiziente, umweltfreundliche Methode zur Reduzierung des Schädlingsbefalls in Maisfeldern.

Die Ausbringung der Trichogramma-Kugeln durch eine Drohne wird bereits vielerorts erfolgreich angewandt.

Lebenszyklus & Bekämpfung des Maiszünslers

Die wichtigsten Fakten zur Anwendung und Wirksamkeit sind:

Eieranzahl pro Kugel

Die Ausbringung erfolgt über Kugeln, die zwischen 220.000 und 330.000 Eier der Trichogramma enthalten.

Schlupfwellen

Die Trichogramma schlüpfen in mehreren Wellen über einen Zeitraum von etwa 3 Wochen und parasitieren die Eier des Maiszünslers.

Förderung durch FAKT II

Die Ausbringung wird im Rahmen des Agrarumweltprogramms FAKT II mit 60 €/ha gefördert. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nur für zweimalig beflogene Flächen gilt.

Wirkungsgrad der Bekämpfung

Der Wirkungsgrad der biologischen Bekämpfung liegt im langjährigen Mittel bei etwa 70 %.

GPS-gesteuerte Ausbringung

Eine exakte, gleichmäßige Verteilung der Trichogramma-Kugeln wird durch GPS-gesteuerte Abwurfpunkte ermöglicht.

Witterungsunabhängigkeit

Die Anwendung ist nahezu wetterunabhängig. Auch bei Nässe entstehen keine Flurschäden.

Individuelle Ausbringungsplanung

Die Ausbringung wird je nach Standort, Befall und Temperatur individuell angepasst.

Ihre Ansprechpartnerin für die Abrechnung

Claudia Christ
Tel.: 07351 18826-10
E-Mail:

Ihre Ansprechpartnerin

Vanessa Fluhr
Tel.: 07351 18826-40
E-Mail:

Anmeldung:

Bitte melden Sie Ihre Flächen bis spätestens 15.05.2026 im Online-Portal, HIER können Sie sich direkt anmelden.

Multicopter - Maiszünsler Bekämpfungsdrohne

Die Bekämpfung des Maiszünslers mit der Schlupfwespe Trichogramma ist ein bekanntes, biologisches Verfahren, das seit Jahren praktiziert wird.

 

FAKT II – Förderung

Das Land Baden-Württemberg fördert die Ausbringung im FAKT-Programm mit 60,- € je ha.

Bitte beachten Sie, dass nur noch die zweimalige Ausbringung gefördert wird.