Um Unfälle und Brandschäden zu vermeiden, sind Landwirte verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft SVLFG und der Vorgaben von Brandversicherungen gerecht zu werden. Dies betrifft sowohl ortsfeste Anlagen (wie Schalter, Steckdosen, Beleuchtung) als auch mobile Geräte (z. B. Hochdruckreiniger, Bohrmaschinen).
Alle vier Jahre müssen ortsfeste Anlagen (z. B. Steckdosen, Sicherungen) und regelmäßig auch mobile Geräte (z. B. Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger) durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Bisher konnten Mitgliedsbetriebe der SVLFG die Elektrofachkraft der Elektroberatung Bayern (EBB) alle vier Jahre in Anspruch nehmen, die die Betriebe begutachtet haben. Landwirte sind für ihren Betrieb nun selbst verantwortlich. Über die Elektroprüfung vom Maschinenring kann dies erfüllt werden.
Die Anmeldung erfolgt bei uns durch das Anmeldeformular. Eine zugelassene Elektrofachkraft meldet sich zur Terminvereinbarung und führt die Prüfung vor Ort durch, unter Rücksicht auf den Betrieb. Der Betriebsleiter muss zu Beginn der Prüfung anwesend sein.
Es wird ein Prüfprotokoll mit Gefährdungsbeurteilung erstellt, welches Sie gemeinsam mit der Rechnung von uns erhalten. Reparaturen sind auf Wunsch sofort möglich (gegen Aufpreis). Nach vier Jahren erfolgt automatisch eine Erinnerung zur nächsten Prüfung.
Durch die Kooperation profitieren Mitglieder von niedrigen Kosten und einer unkomplizierten Abwicklung. Die Elektrofachkräfte arbeiten mit modernen Geräten für effiziente Prüfungen.
Nutzen Sie die Vorteile der Elektroprüfung über den Maschinenring – zuverlässig, kostengünstig und ohne Aufwand für Sie!