Bitte denken Sie bereits jetzt an die Erstellung der Düngebedarfsaufzeichnungen für die kommende Anbausaison sowie die Aufzeichnungen Ihrer Düngemaßnahmen:
Düngebedarfsberechnung Diese kann in Bewirtschaftungseinheiten (z.b. kulturbezogen) zusammengefasst werden, wenn die gleiche Bewirtschaftung (z.B. gleiche Vorfrucht, gleiche Düngung, ähnliche Bodenart etc.) zugrunde liegt. Weicht die Bewirtschaftung voreinander ab, bzw. liegen die Schläge in roten Gebieten, muss die Düngebedarfsermittlung schlagbezogen erfolgen.
Aufsummierung des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs Bis zum 31. März 2023 ist eine schlagbezogene Düngebilanzierung vorzuweisen. Dafür müssen die ausgebrachten Düngemengen mit den Düngebedarfsermittlungen bilanziert werden. Diese Düngesaldierung muss jeder Betrieb durchführen, da diese als Nachweis "170 kg N pro Hektar"-Grenze gilt.
Die Erstellung einer Nährstoffbilanz ist daher gesetzlich nicht mehr erforderlich, wir empfehlen sie aber weiterhin.
Nährstoffvergleich
Wir helfen bei der Erstellung - Formulare zum Download: