Maschinenring Biberach Ehingen

Nährstoffbilanzen, Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz

Nährstoffbilanzen, Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz

Nährstoffbilanzen, Düngebedarfsermittlung und Stoffstrombilanz

Sie dürfen Ihre Daten für die Berechnung des Düngebedarfs bereits jetzt einreichen...

Aktuelles zur Düngeverordnung

  1. Die Düngebedarfsermittlung kann in Bewirtschaftungseinheiten (bspw. kulturbezogen) zusammengefasst werden, wenn die gleiche Bewirtschaftung (z.B. gleiche Vorfrucht, gleiche Düngung, ähnliche Bodenart, etc.) zugrunde liegt. Weicht die Bewirtschaftung stark voneinander ab bzw. liegen die Schläge in roten Gebieten, muss die Düngebedarfsermittlung schlagbezogen erfolgen.
     
  2.  Die Erstellung einer Nährstoffbilanz ist gesetzlich nicht mehr erforderlich, diese wurde von "Aufsaldierung des gesamtbetrieblichen Düngebedarfs" erstetzt und muss von jedem Betrieb gemacht werden. Grundlage ist die Düngebedarfsberechnung und die Düngeaufzeichnung des vergangenen Düngejahres.
     
  3. Eine Stoffstrombilanz muss erstellt werden von Betrieben, die
  • einen Tierbesatz von mehr als 2,5 GV/ha bei mehr als 30 Hektar Betriebsfläche haben.
  • einen Tierbesatz von mehr als 2,5 GV/ha bei mehr als 50 GV auf dem Betrieb vorweisen.
  • zu eigenem N-Anfall von mehr als 750 kg N aus eigener Tierhaltung gleichzeitig mehr als 750 kg N aus Wirtschaftsdüngern aufnehmen.
  • mit einem der oberen Betriebe in funktionalem Zusammenhang stehen oder Wirtschaftsdünger aufnehmen

Alle Formulare finden Sie im Download-Bereich.

Bitte beachten Sie aufgrund der aktuellen Wetterlage die Vorgaben der DüV hinsichtlich der Ausbringung von Dünger auf gefrorenen und schneebedeckten Boden, dies ist nicht gestattet.


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